VW Scene Rendsburg
  Club-Satzung
 

Satzung der VW Scene Rendsburg


§1 Zweck des Clubs, Name und Sitz:

Der Club trägt den Namen "VW Scene Rendsburg".

Sitz des Clubs ist Rendsburg.

Es handelt sich um eine Automobile Interessensgemeinschaft mit dem Zweck, gesellige Abende zu verbringen, bei Projekten zu helfen, sowie:

Beratung der Mitglieder in allen ihre Fahrzeuge betreffenden Fragen.

Durchführung und Besuche von Treffen und Events (Jahrestreffen, Besuche von Messen, Ausfahrten, Motorsport).

 

§2 Personen bzw. Organe / Ansprechpartner

Vorsitzender: J. Nielsen

stv. Vorsitzender: A. Genth

Kassenwärtin: S. Leibholz

Eventmanager: C. Emovon

Webmaster: J. Nielsen

Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden, derem Stellvertreter, sowie dem Kassenwart.

Vorstandsvorsitzender ist der 1. Vorsitzende.

Der Kassenwart und der Eventmanager werden bei der Jahreshauptversammlung durch Mehrheitsentscheid aller Mitglieder gewählt.

Wiederwahl ist möglich.

§3 Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern:

Um Mitglied in der VW Scene Rendsburg zu werden, ist der Besitz eines Fahrzeuges der VAG zwingend erforderlich (siehe dazu §4 Absatz 1). Personen ohne Fahrzeuge können kein Mitglied werden.

Jede/r Anwärter/in muss an mindestens zwei Events teilnehmen, an denen der Club als Gemeinschaft auftritt, eines dieser besagten Events muss ein Clubtreffen bzw Clubabend sein.

Ebenso muss ein/e Anwärter/in für die erfolgreiche Aufnahme in die VW Scene Rendsburg, die Clubsatzung durchlesen und akzeptieren.

 

Um eine/n Anwärter/in aufzunehmen ist eine mündliche oder schriftliche Abstimmung erforderlich.
Jede/r Anwärter/in muss von allen Mitgliedern (100%) angenommen werden um Konflikte bestmöglich auszuschliessen.

Die Mitgliedschaft kann jeder Zeit beim Vorstand (siehe §2) gekündigt werden. Nach Bekanntgabe des Austritts, erhält jenes Mitglied eine Bedenkzeit von vier Wochen. Nach Ablauf dieser vier Wochen ist der endgültige Entschluss bindend.

Jegliche Form von Gewalt und / oder -androhungen kann mit sofortigem Ausschluss aus der VW Scene Rendsburg geahndet werden. Für die Prüfung ist der Vorstand verantwortlich, der Vorstand wird bzw. kann diese Prüfung auf die nicht betroffenen Mitglieder ausweiten. Gegebenenfalls erfolgt eine Abstimmung durch Mehrheitsentscheid.

Mitglieder können ausgeschlossen werden, wenn das Mitglied den Interessen des Clubs trotz mehrmaliger Aufforderung nicht nachkommt und / oder das Clubleben erheblich stört.

Bei Beendigung der Mitgliedschaft enden auch alle satzungsgemäßen Aufgaben des Mitgliedes.

Das ausgeschiedene Mitglied hat alles bei Ihm befindliche Vereinsmaterial im ordnungsgemäßen Zustand an den Vorstand zu übergeben.


 

§4 Fahrzeuge:

Die Fahrzeuge der Mitglieder müssen, sofern es kein Volkswagen ist zumindest den Tochtergesellschaften der Volkswagen AG angehören, diese sind aktuell (ausgenommen Nutzfahrzeug- und Motorradhersteller ):

Audi, Bentley, Bugatti, Lamborghini, Porsche, Seat und Škoda

Die Fahrzeuge jedes Mitgliedes müssen in einem gepflegten Zustand sein. Jede bauliche Veränderung muss dem Webmaster mitgeteilt werden, um die Homepage auf dem aktuellen Stand zu halten. Für sonstige bauliche Veränderungen ist das Mitglied selbst verantwortlich und der Gemeinschaft keine Rechenschaft schuldig, dies bedeutet im Klartext, dass jedes Mitglied sein Fahrzeug so gestaltet, wie er es möchte.


§5 Beiträge:

Jedes Mitglied ist verpflichtet, einen monatlichen Beitrag in Höhe von 5 € zu leisten.

Die Zahlung erfolgt via Dauerauftrag auf das Clubkonto:


Die Kontodaten werden aus Sicherheitsgründen nicht online bereitgestellt.

 

Bei einem Austritt wird das Geld nicht zurückerstattet.

Jedes Mitglied ist verpflichtet zum Geburtstag eines Mitgliedes 5 € zu leisten. Bei Anschaffungen und sonstigen Verwendungszwecken wird gemeinschaftlich darüber abgestimmt.


§6 Ort und Treffpunkt des Clubs:

Die Clubabende finden an festgelegten Terminen einmal im Monat statt.

Die Jahres Hauptversammlung findet am Ende des Jahres statt.

Der Haupttreffpunkt bzw andere Treffpunkte des Clubs werden in Absprache bekannt gegeben.

Wenn möglich, sollte jedes Mitglied an diesen Treffen teilnehmen.


 

§7 Treffen / Events:

Die Gemeinschaft nimmt auch an verschiedenen Veranstaltungen / Treffen in der Umgebung teil. Diese Treffen werden durch die Gemeinschaft festgelegt.

Die Mitglieder sollten nach Möglichkeit auf mindestens drei Treffen im Jahr gemeinsam erscheinen.

Zu diesen Treffen ist es Pflicht, dass alle Mitglieder mit ihrem eigenem Fahrzeug erscheinen; sollte jedoch das Fahrzeug in einer Umbauphase und damit nicht fahrbereit sein, ist diese Regelung nichtig (dies gilt auch bei Defekten). Bei Partnerschaften innerhalb des Clubs genügt ein Fahrzeug.

Jedes Mitglied (einschl. Vorstand) ist verpflichtet, den Eventmanager spätestens vier Tage vor dem jeweiligen Event über die Teilnahme (bzw. die Nicht-Teilnahme) in Kenntnis zu setzen.

 

§8 Clubaufkleber:

Das Anbringen des Clubaufklebers am Fahrzeug ist Pflicht. Dieser ist links unten auf die Heckscheibe zu kleben.

Bei Ausschluss, Fahrzeugwechsel oder Beendigung der Mitgliedschaft ist dieser umgehend vom Fahrzeug zu entfernen.

§9 Bekleidung:

Es ist Pflicht, die Kleidung des Clubs an Treffen, an denen der Club als Gemeinschaft teilnimmt zu tragen um den Club zu repräsentieren. Dies setzt auch eine entsprechende Verhaltensweise bei Treffen voraus.

 

§10 Satzungsgültigkeit:


Alle Mitglieder sind verpflichtet sich an die Club-Satzung zu halten. Zuwiderhandlung kann bzw wird mit Ausschluss bestraft werden. Diese Regelungen gelten nur für aktiv in der Gemeinschaft befindliche Mitglieder. Nicht zahlende Personen, die durch aktive Mitglieder mitgebracht werden, sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Diese können auch nicht an Abstimmungen oder Wahlen teilnehmen.

Diese Satzung tritt mit dem heutigen Tag in Kraft und löst in ihrer Form die bisherige Satzung ab.

 
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